Gertrud A. Röttger Rechtsanwältin Mediatorin IM/F (FH) TS: Erbrecht und Familienrecht
    Gertrud A. Röttger                                                                                                                                                                Rechtsanwältin    Mediatorin IM/F (FH)    TS: Erbrecht und Familienrecht                                                                                 

Erbrecht

  

Sie wollen Ihr Lebenswerk sichern? Dann überlassen Sie nichts dem Zufall. Egal, ob es darum geht, Ihre Liebsten umfassend zu bedenken, oder ob Sie weniger liebenswerte Familienmitglieder vom Erbe ausschließen wollen: Ohne ein maßgeschneidertes Testament sind Erbauseinandersetzungen vorprogrammiert. Im schlimmsten Fall kann Ihr Vermögen sogar in die falschen Hände fallen. Die Gründe, die eigene Vermögensnachfolge zu regeln sind unterschiedlich und immer individuell. Kein Fall gleicht dem anderen. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, muss daher auch die Beratung passgenau auf jeden einzelnen Mandanten zugeschnitten sein. Egal, ob es darum geht, bereits zu Lebzeiten Vermögen zu übertragen - sei es durch Schenkungen und sonstige Verträge - oder ob ein Testament die künftigen Vermögensverhältnisse regeln soll: Beide Bereiche müssen neben der persönlichen Vorsorge bedacht und aufeinander abgestimmt werden. Ich unterstütze Sie bei allen Fragen der Vermögensnachfolge: Sie wollen schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen, um steuerliche Freibeträge zu nutzen? Oder geht es ihnen vor allem darum, per Testament oder Erbvertrag die künftigen Verhältnisse zu regeln? Vielleicht planen Sie auch eine Kombination aus mehreren Möglichkeiten? Ich berate Sie gerne und sorge dafür, dass alle Komponenten optimal aufeinander abgestimmt sind.

 

Neben dem Familienrecht ist das Erbrecht das vielleicht emotionalste Rechtsgebiet überhaupt. Nicht selten treten schwelende innerfamiliäre Unstimmigkeiten nach Eintritt des Erbfalles offen zu Tage. Der beratende Rechtsanwalt muss neben dem juristischen Instrumentarium auch die Familienstrukturen und die vielschichtigen psychologischen Aspekte eines Falles verstehen. Viele Zwistigkeiten lassen sich dann außergerichtlich lösen. Eine außergerichtliche Einigung ist zudem meist kostengünstiger und verhindert ein llangwieriges, oft nervenzehrendes und belastendes Gerichtsverfahren. Wenn es darauf ankommt, stehe ich Ihnen aber natürlich auch im Erbprozess zur Seite und setzen Ihre Rechte durch. Profitieren Sie von meiner Kompetenz und vereinbaren Sie mit mir einen ersten Beratungstermin. Gemeinsam können wir Ihre erbrechtlichen Fragen klären. 

 

Ich berate Sie gerne auch persönlich bei Ihnen vor Ort.  Sprechen Sie mich an. Wir finden den für Sie optimalen Besprechungstermin.

 

Kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei in Osnabrück

Tel:  0541 - 66 878 58
Fax: 0541 - 66 878 59

E-Mail: kanzlei@ra-roettger.de

 

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