Gertrud A. Röttger Rechtsanwältin Mediatorin IM/F (FH) TS: Erbrecht und Familienrecht
    Gertrud A. Röttger                                                                                                                                                                Rechtsanwältin    Mediatorin IM/F (FH)    TS: Erbrecht und Familienrecht                                                                                 

Regeln Sie rechtzeitig Ihre Vorsorge und Betreuung

 

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was geschieht, wenn Sie verunglücken oder ernsthaft erkranken? Wer kümmert sich dann um Sie und Ihr Vermögen? Die meisten Menschen meinen, dass dann automatisch der Ehepartner oder ein Kind handeln darf. Ein fataler Irrglaube. Nach bundesdeutschem Recht haben nämlich nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zu einer Vertretung und Entscheidung in allen Angelegenheiten. Bei einem Volljährigen hingegen können Angehörige nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind oder auf Grund einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht.

 

Die meisten Menschen möchten vermeiden, dass im Falle der eigenen Hilfsbedürftigkeit eine fremde Person ihre finanziellen und persönlichen Angelegenheiten regelt. Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, riskiert, dass das Betreuungsgericht von Amts wegen einen amtlichen Betreuer einsetzt. Diese für die meisten Menschen ungewünschte Situation kann mit Hilfe der rechtzeitigen Errichtung einer Vorsorgevollmacht und der Einsetzung geeigneter handlungsbefugter Vertrauenspersonen verhindert werden.

 

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung: Sie können selbst entscheiden, welche Vertrauensperson sich im Ernstfall um Sie kümmern soll. Bei der Benennung einer oder mehrerer Bevollmächtigter, die bereit sind, im Bedarfsfall zu handeln, können Sie sich von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen und auch zusätzliche Anweisungen erteilen, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen.

 

Eine Vorsorgevollmacht ist übrigens nicht altersabhängig, sondern in jeder Alterslage geboten: auch junge Menschen können - z.B. infolge eines Unfalles - ganz oder vorübergehend in die Lage versetzt werden, dass sie die Belange des täglichen Lebens nicht mehr alleine regeln können.

 

Sie sind alleinstehend und möchten sich absichern?  Entscheidend ist dabei, dass die Vollmacht individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre besondere familiäre und vermögensrechtliche Situation zugeschnitten ist.Bei der Erstellung Ihrer persönlichen Urkunde berate ich Sie gerne und strukturiere anschließend, hierauf abgestimmt, auch Ihren letzten Willen: Ihr Testament.

 

Neben meinen Kanzleiräumen berate ich Sie gerne auch persönlich bei Ihnen vor Ort. Rufen Sie mich an. Wir finden den für Sie optimalen Besprechungstermin.

 

Sie haben noch Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf:

Tel:  0541 - 66 878 58 oder 0176 - 66 878 58
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