Gertrud A. Röttger Rechtsanwältin Mediatorin IM/F (FH) TS: Erbrecht und Familienrecht
    Gertrud A. Röttger                                                                                                                                                                Rechtsanwältin    Mediatorin IM/F (FH)    TS: Erbrecht und Familienrecht                                                                                 

Ehe- und Familienrecht

 

Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. So steht es im Gesetz. Leider währen in der Praxis nicht alle Beziehungen so lange wie gedacht. Das Ehe-Aus ist oft nicht nur emotional eine Grenzerfahrung. Eine Scheidung gefährdet nicht selten auch die finanzielle Existenz beider Ehegatten. Der Streit ums Geld, aber auch um die Kinder, mündet deswegen häufig in erbitterte Rosenkriege.

 

Lange und nervenaufreibende Scheidungsverfahren lassen sich jedoch oft vermeiden. Eine frühzeitige konfliktbegleitende Beratung kann dazu beitragen, die Situation zu entkrampfen und von Anfang an interessengerechte Regelungen zu finden. Dabei geht es nicht nur um das eigentliche Scheidungsverfahren. Eine Trennung und Scheidung wirft Folgeprobleme auf, die zwingend zu regeln sind, egal ob es um Unterhalt, die Vermögensauseinandersetzung oder Rentenansprüche geht. Auch vermeintliche Randaspekte können erhebliche Bedeutung haben: So sind bei der Vermögensauseinandersetzung zum Beispiel steuer- und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Wer hier auf professionelle Beratung verzichtet, riskiert schmerzhafte finanzielle Verluste, die nicht mehr rückgängig zu machen sind.

 

Im Familienrecht ist aber nicht nur juristische Expertise gefragt, sondern auch Einfühlungsvermögen und psychologisches Fingerspitzengefühl: Wir können zwar Ihre Ehe nicht retten, die emotionale Belastung einer Scheidung aber erheblich minimieren. Deshalb strebe ich stets eine gütliche Lösung für Sie an. Sollte eine "Einigung im Guten" allerdings nicht möglich sein, stehe ich Ihnen mit meinem gesamten Fachwissen zur Seite und vertreten Ihre Interessen vor Gericht mit der gebotenen Konsequenz und Härte. 

 

Gerne unterstütze ich Sie zudem dabei, im Vorfeld einer Eheschließung mit einem Ehevertrag die Weichen richtig zu stellen. Das ist vielleicht nicht besonders romantisch. Dafür aber schafft ein Ehevertrag von Anfang an Klarheit darüber, was geschehen soll, wenn die Beziehung nicht mehr funktioniert und auch nach außen hin aufgelöst werden soll.

 

Im Familien- wie auch im Erbrecht verbieten sich Standardlösungen. Jeder Fall ist individuell. Profitieren Sie von meiner Kompetenz und vereinbaren Sie mit mir einen ersten Beratungstermin. Gemeinsam können wir Ihre familienrechtlichen Fragen klären.

 

Kontaktieren Sie mich in meiner Kanzlei in Osnabrück

Tel:  0541 - 66 878 58
Fax: 0541 - 66 878 59

E-Mail: kanzlei@ra-roettger.de


 

     

 

 

 

 

 

 

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