Gertrud A. Röttger Rechtsanwältin Mediatorin IM/F (FH) TS: Erbrecht und Familienrecht
    Gertrud A. Röttger                                                                                                                                                                Rechtsanwältin    Mediatorin IM/F (FH)    TS: Erbrecht und Familienrecht                                                                                 

Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich.

 

Die Erstberatung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und kostet derzeit 190,00 € zzgl. 19 % USt, bei Hausbesuchen: 250,00 EUR zzgl. 19% USt. Wenn nach der Erstberatung noch weitere Tätigkeiten erforderlich sind, erhalten Sie von mir dann im Nachgang des Beratungsgesprächs eine schriftliche Kostenaufstellung auf dem Postweg.

 

Sie erteilen ein über die Erstberatung hinausgehendes Mandat also – von Eilfällen einmal abgesehen – nicht sofort, sondern haben genug Zeit, sich zu Hause mit meinem Angebot auseinander zu setzen. Diese Kostentransparenz ist mir ein wichtiges Anliegen und stellt für Sie als Mandant einen weiteren klaren Mehrwert dar. Im Falle einer Mandatserteilung werden so nämlich Irritationen über Art und Umfang der berechneten Leistung zum Vorteil beider Seiten vermieden. Wird das Mandat nicht erteilt oder ist bereits durch die Erstberatung die Angeleegenheit erledigt, dann bleibt es bei den Kosten für die Erstberatung.

 

 

Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie mich an unter 0541 - 66 878 58 oder 0176 - 233 13 473 oder nutzen Sie mein Kontaktformular.

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